Wir alle lernen jeden Tag dazu. Und die Bereitschaft zu Lebenslangem Lernen zählt mittlerweile zu den Kernanforderungen der gesamten Arbeitswelt. Denn gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich und thematisch "am Ball" zu bleiben. Das schafft eine höhere Sicherheit und mehr Übersicht in einer Welt des Wandels. Die Bildungsprämie schafft neue Chancen.

Wichtig ist eine gezielte Beratung. Für die Bildungsprämie erfolgt sie durch die bundesweit bereitstehenden Beratungsstellen. Die Beratungsstellen sind neutral, machen also keine Werbung für einen bestimmten Kurs oder Weiterbildungsanbieter.
 
Ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ist Voraussetzung um einen so genannten Prämiengutschein zu erhalten. In einem individuellen Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Wenn die Kriterien erfüllt sind, erhalten die Interessenten einen Gutschein, den sie beim Weiterbildungsanbieter abgeben.

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren  Nachweis belegt werden können. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
Sie können sich an unserer Volkhochschule beraten lassen, wir sind anerkannte Beratungsstelle. Vereinbaren Sie bitte hierzu vorab einen Termin.
Für die Beratung sind bitte unbedingt mitzubringen:

•    die unterschriebene Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz
•    ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass)
•    ein Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
•    für Nicht-EU-Bürger: eine Aufenthaltserlaubnis

 

Checkliste Voraussetzungen

 
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entwickelt von cmx Konzepte
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Wir sind für Sie da:
Montag:   9.00 - 13.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:   9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag:   9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr
(Freitags und während der Schulferien ist die Geschäftsstelle geschlossen.)
Volkshochschule
Starnberger See